Hausordnung

In der ab 14.02.2022 gültigen Fassung

Hausordnung der Anna-Essinger-Schulen

Wir verstehen uns als eine moderne Schule und benötigen für unser tägliches Zusammenleben eine praktikable, auf unsere Schule zugeschnittene Vereinbarung für den Umgang miteinander. Damit wollen wir die Rahmenbedingungen dafür schaffen, dass …

  • alle am Schulleben beteiligten Personen entsprechend unserem Leitbild respektvoll miteinander umgehen,
  • im gesamten Schulbereich die Unfallgefahr minimal ist,
  • der Unterricht mit hoher Qualität störungsfrei stattfinden kann und
  • wir mit unserem Schulgebäude und mit Energie schonend umgehen.
Sicherheit
  1. Bei Feueralarm wird geprüft, ob die Fluchtwege frei sind. Wenn nein, verbleiben die Schülerinnen und Schüler mit der Lehrperson im Klassenzimmer und machen sich bemerkbar. Wenn ja, verlassen die Schülerinnen und Schüler gemeinsam mit der Lehrperson das Schulgebäude. Der Fluchtweg ist in jedem Klassenzimmer ausgehängt. Beim Verlassen des Gebäudes ist den Pfeilen zu folgen. Die Taschen verbleiben im Klassenzimmer. Die Lehrperson nimmt das Tagebuch mit und kontrolliert am ausgewiesenen Sammelpunkt, ob alle Schülerinnen und Schüler da sind. Während Pausen/Hohlstunden begeben sich die Schülerinnen und Schüler selbständig zu diesem Sammelpunkt.
  2. Bei Unfällen informieren Schülerinnen und Schüler sofort eine Lehrperson oder das Sekretariat. Im Sekretariat können die Schulsanitäter (bitte nur bei schwerwiegenderen Verletzungen) über Funk gerufen werden.
  3. Wir unterlassen alle Dinge, die uns selbst oder andere in Gefahr bringen bzw. in ihrer Freiheit und Selbstbestimmung einschränken.
    Insbesondere sind auf dem Schulgelände nicht erlaubt:
    1. das Mitbringen gefährlicher Gegenstände aller Art,
    2. das Rauchen, der Konsum alkoholhaltiger Getränke und Nahrungsmittel, E- Zigaretten und sonstiger Rauschmittel
    3. das Betreten der Dachflächen,
    4. das Filmen, Fotografieren oder Anfertigen von Tonmitschnitten ohne Einwilligung der Betroffenen und der Schulleitung oder der zuständigen Lehrkraft,
    5. Salti und andere gefährliche Sprünge auf der Trampolinanlage,
    6. das Werfen von Schneebällen sowie das Bauen und Benutzen von Rutsch- und Schlittenbahnen.
  4. In Fachräumen, Lehrerzimmern und naturwissenschaftlichen Sammlungen dürfen sich Schülerinnen und Schüler nur in Begleitung von Lehrpersonen aufhalten.
  5. Am Vormittag dürfen Schülerinnen und Schüler der Klassen 5-10 das Schulgelände nicht verlassen. In der Mittagspause benötigen die Schülerinnen und Schüler der Realschule auf Antrag der Eltern die Genehmigung der Schule für das Verlassen des Geländes. Grundsätzlich erlischt dabei während der regulären Unterrichtszeit (einschließlich Mittagspause) der schulische Versicherungsschutz.
Ordnung, Sauberkeit und Zusammenleben an der Schule
  1. Schülerinnen und Schüler geben Lehrpersonen beider Schulen bereitwillig Auskunft über ihre Identität (Name, Klasse).
  2. Wir finden uns rechtzeitig zum Unterrichtsbeginn vor dem jeweiligen Klassenzimmer ein und betreten dieses, sofern geöffnet. Sollte die Lehrperson nicht anwesend sein, so verhalten die Schülerinnen und Schüler sich leise und benachrichtigen nach spätestens 10 Minuten das Sekretariat.
  3. Während der Unterrichtszeiten (auch in den Pausen) verhalten wir uns auf den Fluren ruhig, so dass Klassen in den Unterrichtsräumen nicht gestört werden. Daher sind Aktivitäten wie Ball spielen, Roller, Inliner, Skateboard o. ä. fahren und Fangen spielen nur außerhalb des Unterrichtsgebäudes erlaubt.
  4. Die Verwendung sämtlicher elektronischer Geräte durch Schülerinnen und Schüler ist im Schulgebäude untersagt, es sei denn während des Unterrichts, wenn es von der Lehrperson ausdrücklich erlaubt wurde. Bei Zuwiderhandlungen können Handys etc. bis Unterrichtsende des Schülers eingezogen werden.
    Für das Gymnasium gilt zusätzlich: In ausgewiesenen Handyzonen ist es den Schüler*innen und Schülern des Gymnasiums ab Klasse 10 erlaubt, elektronische Geräte für schulische Zwecke zu nutzen.
  5. Beim Verlassen des Klassenzimmers räumen wir auf, schließen die Fenster und schalten das Licht aus. Nach Unterrichtsende wird aufgestuhlt. Die Klassenzimmer werden in der grünen Pause, in der Mittagspause und nach Unterrichtsende abgeschlossen, in der Realschule zusätzlich während der 10-Minuten-Pause.
    Für die Realschule gilt zusätzlich: Aus ökologischen und hygienischen Gründen dürfen im Schulgebäude Pizzen, Salate, Eis, u. ä. sowie Getränke in Tetrapacks nur in der kleinen Mensa konsumiert werden. Der Konsum von Energy Drinks sowie von Kaugummis, Chips u.ä. ist auf dem Schulgelände nicht gestattet.
  6. Fahrräder werden in den überdachten Fahrradständern und Fahrradboxen abgestellt.
  7. In der 20- Minuten Pause (grüne Pause) halten sich alle Schülerinnen und Schüler auf dem Schulhof auf.
Allgemeines
  1. Das Schulgebäude ist von Montag bis Freitag von 7:00 Uhr bis 17:00 Uhr geöffnet.
  2. Schulfremde dürfen sich nicht im Schulgebäude aufhalten. Besucher melden sich im Sekretariat an.
  3. Pausenverkäufe und Veranstaltungen in der Schule müssen von der Schulleitung genehmigt werden und dem Hausmeister muss rechtzeitig Bescheid gegeben werden.

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