Krankmeldung und Beurlaubung
Abwesenheit wegen Krankheit
1. Krankmeldung
Fehlende Schüler*innen werden am Morgen des ersten Fehltages möglichst vor der ersten Stunde krankgemeldet.
Bitte verwenden Sie hierfür unser Online-Formular oder rufen Sie im Sekretariat an. Zusätzlich ist es hilfreich, wenn Sie einen Mitschüler informieren, der bei der Anwesenheitskontrolle in der ersten Stunde über die Abwesenheit Bescheid weiß. Eine Mail an den Klassenlehrer/Tutor ist nicht erforderlich. Dieser wird über das Sekretariat informiert. Lediglich die Entschuldigung (siehe 2.) muss über den Klassenlehrer/Tutor eingereicht werden.
Sollten abwesende Schüler*innen zu Unterrichtsbeginn nicht entschuldigt sein, wird das Sekretariat bei Schüler*innen der Unterstufe in der Regel versuchen, mit einem Erziehungsberechtigten Kontakt aufzunehmen.
Sollte Ihr Kind in der Lage sein, Arbeitsaufträge zu erledigen, so wenden Sie sich bitte aktiv an Mitschüler*innen bzw. Leher*innen mit der Bitte um Information zum in der Schule behandelten Stoff.
2. Entschuldigung
In jedem Krankheitsfall ist eine schriftliche Entschuldigung in Papierform binnen dreier Tage beim Klassenlehrer bzw. dem Tutor nachzureichen.
Ist vor Ende der Frist keine schriftliche Entschuldigung eingegangen, so gilt die Fehlzeit als unentschuldigt. Wird eine Leistungsmessung durch unentschuldigtes Fehlen versäumt, so ist die Note „ungenügend“ (Note 6) zu erteilen.
Eine auffällige Häufung von Fehlzeiten kann im Zeugnis vermerkt werden.
Abmeldung vom Unterricht (z. B. wegen Unwohlsein)
Schüler*innen, die vor Unterrichtsende heimgehen wollen, dürfen dies nur nach Abmeldung bei der Lehrkraft der aktuellen oder der folgenden Stunde tun.
Schüler*innen der Klassen 5-7 benötigen zusätzlich die unmittelbare Erlaubnis eines Erziehungsberechtigten (Erfolgreicher Anruf durch das Sekretariat).
Beurlaubung
Die Beurlaubung vom Unterricht (Familienfeier, Kur, sportliche Veranstaltung etc.) erfolgt auf rechtzeitig vor dem Termin eingereichten schriftlichen Antrag über den Klassenlehrer bzw. Tutor mit dem entsprechenden Formular (extra Formular für Sportler).
Ein- bis zweitägige Befreiungen werden vom Klassenlehrer genehmigt, weitergehende Befreiungen sowie Befreiungen vor Ferienabschnitten bedürfen der zusätzlichen Genehmigung des Schulleiters.