Betreuung

Schüler der Klassen 5 und 6 können von ihren Eltern zur Betreuung angemeldet werden. Die Betreuung springt dann ein, wenn der reguläre Unterricht oder die Lernzeit entfällt. Dies ist auch an einzelnen Wochentagen möglich. Die Anmeldung erfolgt immer zu Beginn des Schuljahres und ist dann für das ganze Schuljahr verbindlich.

Das Fehlen bei der Betreuung ist über den Klassenlehrer zu entschuldigen, genau wie das Fehlen im regulären Unterricht.