Die Schulkonferenz ist das „gemeinsame Organ“ der Schule. In ihr sind unter Vorsitz der Schulleitung die Lehrkräfte, die Schülerinnen und Schüler und die Eltern vertreten.
Die Schulkonferenz besitzt zu vielen Angelegenheiten der Schule ein Anhörungsrecht, andere Entscheidungen bedürfen ihres Einverständnisses und in einer Reihe von Fällen entscheidet die Schulkonferenz sogar abschließend.